Der Beruf des Raumausstatters hat eine lange Geschichte. Seinen Ursprung hat er in dem französischen "Tapissier" (Tapezierer), dessen Berufsbezeichnung seit dem 1295 bekannt ist. Der Beruf des "Tapissier" erlangte am Hof von Ludwigs XIV seine besondere Bedeutung; dort stattete er Räume mit wertvollen Wandteppichen, Wandbespannung und Stoffdrapierung aus. Er stellte aber auch gepolsterte Sitz- und Liegemöbel her.
Den Beruf des "Tapissier" findet man seit dem 18. Jahrhundert auch bei uns in Deutschland. Hier führte er ursprünglich Polsterarbeiten aus, aber auch die Ausstattung von Wohnräumen zählte zu seinen Aufgaben.
Mit der Erneuerung der Handwerksordnung 1965 erhielt dieser Beruf die Bezeichnung " Raumausstatter".
Aufgaben und Tätigkeiten des Raumausstatters:
Raumausstatter gestalten Innenräume, sowohl Wohn- als auch Geschäftsräume. Raumausstatter/innen beraten ihre Kunden, planen nach deren Wünschen die Raumausstattung und bereiten diese vor. Beispielsweise besorgen sie die benötigten Materialien und ermitteln die Kosten. Aber auch die folgenden Arbeitsbereiche zählen zu dem Beruf des Raumausstatters:
Der Beruf des Raumausstatters fordert sehr viel Kreativität. Stilempfinden und kunsthandwerkliches Geschick sind Voraussetzungen für des Raumausstatters. Zudem wird gefordert das man selbständig arbeiten kann. Dadurch, dass man oft im Außendienst tätig ist, lernt man ständig neue Leute kennen. Immer wieder kommen neue Kunden mit unterschiedlichen Wünschen ins Raumausstatter Geschäft; die einen wollen eine anspruchsvolle Dekoration, andere Raumausstatter Kunden möchten ihre Polstermöbel aufarbeiten oder restaurieren lassen. Wieder andere wünschen eine komplette Raumgestaltung.
Voraussetzungen für den Beruf des Raumausstatters:
Wer den Beruf des Raumausstatters erlernen möchte, muss einen erfolgreichen Hauptschul- oder Realschulabschluss oder ein Abitur haben, um die Ausbildung beginnen zu können.
Ausbildungsdauer für den Beruf des Raumausstatters:
Die Ausbildung des Raumausstatters dauert drei Jahre 36 Monate).